Das private Arbeitszimmer

In 2020 sind viele Arbeitnehmer zeitweise ins Homeoffice gewechselt.
Im Homeoffice arbeiten heißt aber nicht gleich, dass ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Das Finanzamt erkennt Arbeitszimmer nur dann an, wenn der Raum überwiegend beruflich genutzt wird.
Privates Arbeitszimmer

Privates Arbeitszimmer

Wann erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer an?

Abgeschlossenheit
Dein Arbeitszimmer muss von den übrigen Zimmern durch eine Tür abgetrennt sein. Raumteiler oder Vorhänge zählen nicht.
Auch ein Durchgangszimmer wird vermutlich nicht anerkannt, denn der Durchgang in ein anderes, privat genutztes Zimmer gilt bereits als private Nutzung.
Einrichtung
Die Einrichtung muss in erster Linie zum Arbeiten geeignet sein. Dazu zählen z.B. Schreibtische, Stühle, Regale, aber auch Computer, Drucker und alles, was Du für Deinen Beruf brauchst.
Fitnessgeräte, Gästebetten, Fernseher und Co lassen eher auf private Nutzung schließen und sind deswegen nicht vorteilhaft.
Nutzung notwendig
Ein Arbeitszimmer muss nicht nur vorhanden sein, sondern auch notwendig.
Viele Berufe können ohne Schreibtisch und Büromaterialien ausgeführt werden. Das Finanzamt erkennt das Arbeitszimmer nur dann an, wenn es für Deinen Job notwendig ist, oder Du es z.B. für eine Weiterbildung, zweite Ausbildung oder das Studium nebenbei brauchst.