Garantierter ExpertenCheck
Jeder Steuerfall ist so individuell, wie Sie es sind. Selbst ähnliche Berufs- und Lebensumstände können unterschiedliche Erstattungen ergeben. Deswegen prüfen wir jeden Fall einzeln und finden die beste Lösung für Sie.
Ohne Papiere starten
In 5 Minuten online ohne Papierkram berechnen, Lohnzettel & Ausweis hochladen. Fertig.
Kein Stress mit dem Finanzamt
Ein Steuerberater kümmert sich um alle Rückfragen.
4 Jahre mit ein paar Klicks erledigen
Für die letzten vier Jahre Erstattung beantragen lassen.
Erst nach Erstattung bezahlen
Nur 18 % Ihrer Erstattung oder 39 € bei Kurzarbeit.
Wir stellen Ihnen ein paar Fragen zu Ihnen, Ihrem Job und Ihren Ausgaben.
In 5 Minuten nur einfacheFragen beantworten & Foto von Ausweis und Steuer ID hochladen.
Unsere Steuerberater erstellenIhre Steuererklärung. Inkl. Optimierung für möglichst hohe Erstattungen.
Wir kümmern uns um alles Weitere. Dafür bekommen wir nur 18%. Kurzarbeiter zahlen nur 39€ Fixpreis. Die Kosten werden automatisch verrechnet.
Insgesamt ein top Service – es wird einem alles abgenommen. Werde meine Steuern ab jetzt immer über Expresssteuer zurückholen. Danke für eure spitzen Arbeit!
Ich habe meine Erklärung über ExpressSteuer eingereicht und bin zufrieden. Habe eine Erstattung erhalten musste nicht viel tun.
Ich habe das Produkt live getestet. Das war echt easy und ging viel schneller als ich gedacht habe. Gerne wieder.
Mit ExpressSteuer kämpfen wir für mehr Steuergerechtigkeit!
Wir wollen jedem die Möglichkeit geben eine professionelle Steuererklärung einzureichen und die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzufordern. Und zwar unabhängig von Einkommen, Sprachbarrieren oder Kenntnis des deutschen Steuersystems.
In den letzten 4 Jahren haben einfache Arbeitnehmer ca. 40 Milliarden EUR zu viel Steuern gezahlt, weil 11,6 Millionen Menschen ihre Steuererklärung nicht eingereicht haben. Das wollen wir ändern.
fragen@expresssteuer.de
+49(0)402286570205
Mo. – Fr.: 9:00 – 18:00
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Weitere Themen haben wir in unserem Hilfe & Informationen-Bereich für Sie bereitgestellt.
Warum ExpressSteuer?
Weil ExpressSteuer das Beste aus zwei Welten vereint: Den Komfort einer schnellen und einfachen Online-Steuererklärung und dem Service eines Steuerberater-Service, der sich auch für Privatpersonen richtig lohnt. Während Sie uns ein paar Fragen aus dem Kopf beantworten, legen sich unsere SteuerExperten richtig für Sie ins Zeug. Ihre Steuererklärung wird für Sie erstellt, geprüft und von einem Steuerberater vor dem Finanzamt vertreten. Kurz: Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern! Das Beste: Wir tragen das Risiko, denn wenn Sie keine Erstattung bekommen, bekommen wir auch nichts davon ab. Die Kosten werden erst fällig, wenn das Finanzamt die Erstattung ausgezahlt hat.
Was bringt mir der kostenlose Steuerrechner?
Der Steuerrechner ist eine kostenlose und unverbindliche Möglichkeit, um herauszufinden ob sich Ihre Steuererklärung lohnt und wie hoch das voraussichtliche Erstattungspotential vor Optimierung sein wird. Ebenso wird Ihnen angezeigt, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind und oder mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Im Anschluss beauftragen Sie kostenpflichtig die Prüfung und Optimierung Ihrer Daten für noch höhere Erstattungen.
Macht der Steuerberater-Service einen Unterschied?
Ja! Jede Steuererklärung läuft durch die Hände von einem Steuer-Experten und wird komplett für Sie erstellt, im gesetzlichen Rahmen steuerlich optimiert, um noch höhere Erstattungen zu sichern. So können Sie sicher sein, dass Erstattungsmöglichkeiten optimal genutzt werden. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Ein Steuerberater erledigt alle Rückfragen vom Finanzamt und legt – wenn nötig – sogar Einspruch für Sie ein. Damit Sie das bekommen, was Ihnen wirklich zusteht.
Warum dauert es nur 5 Min?
Stundenlang Belege suchen und komplizierte Formulare ausfüllen war gestern! Mit ExpressSteuer brauchen Sie nur ein paar einfache Fragen beantworten. Im Hintergrund berechnet eine künstliche Intelligenz Ihre voraussichtliche Erstattung auf Grundlage der eingegeben Daten. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern, denn alles Weitere erledigt einer unserer Steuerberater für Sie. Er fordert alle notwendigen Daten direkt vom Finanzamt ab und kann anhand derer Ihre Steuererklärung erstellen. Unsere Experten prüfen individuell auf weitere Erstattungsmöglichkeiten.
Welche Papiere brauche ich?
Um Ihre voraussichtliche Erstattung vor Optimierung berechnen zu lassen: KEINE. Erst wenn der Steuerberater Ihre Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln soll, benötigen wir ein Foto von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder irgendeiner Lohnabrechnung (muss nicht aktuell sein). Zusätzlich brauchen wir ein Foto von Ihrem Ausweis, damit wir sicher sein können, dass Sie die Steuererklärung auch wirklich für sich selber machen. Die restlichen Informationen rufen wir für Sie gratis vom Finanzamt ab.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten sind bei uns sicher und werden auf Sicherheitsservern in Deutschland gespeichert. Über Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse werden Informationen an das Finanzamt gesendet, die zur Abgabe der Steuererklärung notwendig sind. Mit Beauftragung erklären Sie sich einverstanden, dass wir ausschließlich diese Daten abrufen. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit über datenschutz@expresssteuer.com widerrufen. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich während der Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt statt.
Muss ich warten, bis das Finanzamt mich anschreibt?
NEIN! Das Finanzamt informiert Sie nicht, wenn Ihnen eine Erstattung zusteht! Nur, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet bist, werden Sie irgendwann aufgefordert. Wenn das Finanzamt Sie anschreibt ist es meistens schon zu spät und Ihre Steuer wurde geschätzt. Für die fristgerechte Abgabe sind Sie selbst verantwortlich. Anderenfalls verfällt Ihr Anspruch auf Erstattung oder es drohen hohe Verspätungszuschläge und Schätzungen, die zu Ihrem Nachteil ausfallen können.
Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?
Nein! Das ist einer der größten Steuermythen. Nur in wenigen Fällen sind Sie verpflichtet Ihre Steuererklärung abzugeben. Kurzarbeiter aufgepasst: Wer Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen über 410 € bekommen hat, ist für das entsprechende Steuerjahr verpflichtet, auch wenn er:sie es vorher nicht war. Zur Abgabe verpflichtet ist außerdem, wer: • über 410 € Nebeneinkünfte erzielt und diese noch nicht versteuert hat. • Mehrere Jobs gleichzeitig gemacht hat. Ein Job auf Minijob Basis zählt nicht als Zweitjob. • Verheiratet ist und ein Partner sein Geld in Steuerklasse 5 versteuert. • Eine Abfindung oder eine nachträgliche Vergütung für mehrere Jahre erhalten hat. • Andere Einkünfte als aus abhängiger Beschäftigung erzielt hat (Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalerträge, etc.).
Zahlen Kurzarbeiter immer nach?
Als Kurzarbeiter zahlen Sie zwar meistens nach, jedoch können wir oft die Höhe der Nachzahlung reduzieren. Wenn Sie beispielsweise ohne Steuererklärung eigentlich 500€ nachzahlen müssten, wir aber mit Steuererklärung auf den optimierten Betrag von 300€ kommen – dann sparen Sie eine Menge. Wenn wir weitere Steuerjahre für Sie einreichen können, in denen Sie z.B. nicht in Kurzarbeit warst kann es sehr wahrscheinlich sogar zu einer Erstattung kommen.
Ich habe eine Nachzahlung berechnet bekommen oder bin bereits aufgefordert worden. Was nun?
Sollten Sie bereits Post vom Finanzamt bekommen haben, oder während der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung angeschrieben worden sein, informieren Sie uns bitte dringend darüber. Da ein Steuerberater Ihren Fall vor dem Finanzamt vetritt profitieren Sie von • verlängerter Abgabefrist, • Stundungen, • Ratenzahlungen. Er legt – wenn notwendig – auch Einspruch für Sie ein, so dass eine Schätzung zu Ihrem Nachteil durch die Abgabe der Erklärung aufgehoben werden kann. ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die Frist für einen Einspruch nach Bescheid nach 4 Wochen verstreicht!
Wie teuer ist der Service?
Die Berechnung Ihrer voraussichtlichen Erstattung vor Optimierung durch unser Experten-Team ist kostenlos und unverbindlich. Danach entscheiden Sie wie es weitergeht. Erst mit Beauftagung zahlen Sie nach der Auszahlung Ihrer Erstattung nur 18% davon und sparen durch Albatros 25€. Mit Lohnersatzlleistungen wie Kurzarbeiter-. Kranken-, oder Arbeitslosengeld sogar nur 39€ durch Albatros. TIPP: Die Kosten kannst Du in der nächsten Steuererklärung jeweils in den Werbungskosten wieder mit angeben und so ggf. erstatten lassen.
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Ihre Steuererklärung für 2020 müssen Sie ausnahmsweise bis zum 31. Oktober abgeben. Regulär ist der 31.07. des Folgejahres der Stichtag. Mit ExpressSteuer profitieren Sie sofort von verlängerten Abgabefristen, denn mit einem Steuerberater haben Sie automatisch bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres Zeit. ACHTUNG: Die Beauftragung sollten Sie unbedingt fristgerecht erledigen. Schreiben Sie uns einfach im Kommentarfeld, dass Sie Ihre Erklärung später einreichen lassen möchten.
Wie komme ich an meine Erstattung?
Um die Auszahlung so einfach und sicher wie möglich zu gestalten, wird Ihre Erstattung schon während wir Ihren Bescheid prüfen, kostenlos auf das Treuhandkonto des Steuerberaters überwiesen und geprüft. Unmittelbar danach wird die ausgezahlte Erstattung abzgl. der Kosten für Ihre Steuererklärung auf Ihr Konto weitergeleitet.
Für wen eignet sich ExpressSteuer?
ExpressSteuer ist die perfekte Lösung für alle Arbeitnehmer, die ihr Gehalt ausschließlich aus abhängiger Beschäftigung beziehen und in Deutschland Lohnsteuer zahlen. Auch Kurzarbeiter und Empfänger von Lohnersatzleistungen in dem betreffenden Steuerjahr profitieren von dem Steuerservice.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Wir sind werktags zwischen 9:00 und 18:00 telefonisch (+49 (0) 40 2286570205), per WhatsApp (+49 (0) 40 299960190) oder E-Mail (fragen@expresssteuer.de) für Sie erreichbar. Wenn Sie schon einen Fall bei uns eingereicht haben, nutzen Sie bitte gerne die von Ihnen hinterlegten Kontaktmöglichkeiten. So können wir Ihre Frage schnellstmöglich zuordnen und beantworten.
Bitte beachten Sie, dass bei einem hohen Fallaufkommen die Sichtung Ihres Falles und die Beantwortung Ihrer Fragen bis zu 72h in Anspruch nehmen kann.