AGB & Leistungsvereinbarung mit ExpressSteuer GmbH
1. Sachlicher Geltungsbereich
1.1 Diese Leistungsvereinbarung („Vereinbarung“) der ExpressSteuer GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg („ExpressSteuer“, „Wir“) gilt für alle Leistungen von ExpressSteuer gegenüber Kunden („Kunde“, „Sie“).
1.2 ExpressSteuer bietet die Bezahlung der Kosten an, die für die Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung in Deutschland durch einen Steuerberater anfällt.
2. Persönlicher Geltungsbereich und Leistung
- Die Nutzung unserer Leistungen ist nur volljährigen natürlichen Personen gestattet. ExpressSteuer ist berechtigt, Kunden die Erbringung seiner Leistungen zu verweigern, wenn diese den Nachweis über ihre Volljährigkeit auf Anfrage nicht erbringen können.
- Sofern diese Vereinbarung zwischen dem Kunden und ExpressSteuer zustande gekommen ist, mandatiert ExpressSteuer namens und im Auftrag des Kunden einen Steuerberater, übermittelt diesem die steuerlich relevanten personenbezogenen Daten des Kunden und zahlt die nach Vertragsschluss mit dem Kunden entstandenen und zur Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung erforderlichen Steuerberatunsgkosten. ExpressSteuer leistet diese Zahlungen direkt zu Händen des von dem Kunden beauftragten Steuerberaters. Der Kunde erteilt diesem entsprechende Geldempfangsvollmacht. Eine Auszahlung an den Kunden ausgeschlossen.
- Sofern nicht mit Wissen und Billigung von ExpressSteuer eine anderweitige Honorarvereinbarung getroffen wurde, zahlt ExpressSteuer Steuerberatungsgebühren gemäß Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV). Die auf die Kosten entfallende Umsatzsteuer zahlt ExpressSteuer nur, soweit der Kunde nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nicht übernommen werden Reisekosten des Kunden, Hebegebühren, Kosten für einen Unterbevollmächtigten.
3. Einräumung von Nutzungsrechten an der App und Account-Erstellung in der App
3.1 ExpressSteuer legt unmittelbar nach Vertragsschluss einen Account für den Kunden an. Der Kunde kann seinen Account nutzen, um den Bearbeitungsstatus seiner eingereichten Stuererklärung(en) nachzuverfolgen oder seine Angaben zu aktualisieren.
3.2 ExpressSteuer sendet dem Kunden ein initiales Passwort zu, mit welchem dem Kunden der Zugriff auf seinen Account ermöglicht wird. Unmittelbar nach Erhalt dieses Initialpassworts sowie danach in regelmäßigen Abständen ist der Kunde verpflichtet, sein Passwort zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Benutzernamen wie auch sein Kennwort vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Er ist weiter verpflichtet, ExpressSteuer unverzüglich zu informieren, sobald er Hinweise darauf erhält, dass seine Zugangsdaten von unberechtigten Dritten missbraucht wurden oder missbraucht werden. ExpressSteuer behält sich vor, den Zugang zur App nach dreimaliger Eingabe eines falschen Kennworts zu sperren.
3.3 ExpressSteuer räumt dem Kunden für die Dauer des Nutzungszeitraums unentgeltlich ein zeitlich beschränktes, nicht exklusives, territorial nicht beschränktes, aber nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der App ein. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die App zu nutzen, um mit ExpressSteuer zu kommunizieren oder auf seinen Account zuzugreifen. Außerdem umfasst sind diejenigen Rechte, die benötigt werden, um die Beauftragung von ExpressStuer über die App zu ermöglichen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die App nicht zu anderen Zwecken als in dieser Vereinbarung vorgesehen oder missbräuchlich zu nutzen.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Manipulation der App zu unterlassen.
4. Zahlungsleistung
4.1 ExpressSteuer erbringt gegenüber dem Kunden eine Zahlungsleistung, indem ExpressSteuer für den Kunden die Kosten bezahlt, die der Kunde demjenigen Steuerberater, den wir in seinem Namen und Auftrag mandatieren, für die Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung in Deutschland schuldet („Steuerberaterkosten“). Die Auswahl des vom Kunden mandatierten Steuerberaters obliegt ExpressSteuer.
4.2 Die Zahlung erfolgt direkt an den Steuerberater, eine Auszahlung an den Kunden ist nicht möglich.
4.3 ExpressSteuer hat keinen Anspruch gegen den Kunden auf Rückzahlung der durch ExpressSteuer gezahlten Steuerberaterkosten. Einziger Zahlungsanspruch von ExpressSteuer ist der Erstattungsanteil einer Steuererstattung des Kunden (siehe § 5). Sofern keine Steuererstattung erfolgt, steht ExpressSteuer kein Anspruch gegen den Kunden zu.
5. Beteiligung von ExpressSteuer an etwaigen Steuererstattungen
5.1 Von einer Steuererstattung aus einem Veranlagungsjahr, für das ExpressSteuer die Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung bezahlt hat („Steuererstattung“), erhält ExpressSteuer einen Anteil von 20% („Erstattungsanteil“), wenn nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Unter „Steuererstattung“ in diesem Sinne fällt jeder Vermögensvorteil, insbesondere jede Geldleistung (inkl. Zinsen) oder Befreiung von einer Verbindlichkeit, die der Kunde nach Abschluss dieser Vereinbarung aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches, eines Anerkenntnisses oder sonst für das Veranlagungsjahr zurückerhält.
5.3 Der Anspruch von ExpressSteuer auf Zahlung des Erstattungsanteils wird fällig, sobald die Steuererstattung dem Kunden oder seinem Vertreter zufließt, im Falle der Befreiung von der Verbindlichkeit, sobald diese wirksam wird und ansonsten, sobald ein erlangter Vermögensvorteil eintritt.
5.4. Der Kunde erteilt ExpressSteuer die Befugnis, den Steuerberater anzuweisen, den Erstattungsanteil an ExpressSteuer GmbH auszukehren.
6. Auskunftsverpflichtungen des Kunden
6.1 Der Kunde wird unaufgefordert bzw. auf Verlangen von ExpressSteuer Auskunft darüber erteilen, ob, in welcher Form und in welchem Umfang Steuererstattungen zugeflossen sind.
6.2 Der Kunde ist ferner verpflichtet, einem von ExpressSteuer beauftragtenRechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gestatten, die Aufschluss über die Frage geben können, ob, in welcher Form und in welcher Höhe Steuererstattungen erfolgt sind.
6.3 Bezüglich der bezahlten Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung entbindet der Kunde den mandatierten Steuerberater hiermit gegenüber ExpressSteuer vollständig von der Schweigepflicht.
6.4 Der Kunde wird über den mandatierten Steuerberater ExpressSteuer laufend und unverzüglich über den Gang des Verfahrens informiert halten. Darüber hinaus wird der Kunde ExpressSteuer unaufgefordert und unverzüglich über sämtliche, bisher nicht bekannte Umstände informieren, die für die Bewertung oder Durchsetzung der Ansprüche von Bedeutung sein können. Diese Pflichten wird der Kunde auch seinem Steuerberater auferlegen.
7. Kommunikation zwischen ExpressSteuer und dem Kunden
Jegliche Kommunikation zwischen dem Kunden und ExpressSteuer erfolgt über die App oder per E-Mail, SMS Messenger-Dienste oder Post. Dem Kunden ist bewusst, dass Korrespondenz per unverschlüsselter E-Mail erhebliche Sicherheitsrisiken in sich birgt. Insbesondere können E-Mails unbemerkt verloren gehen oder von Dritten gelesen, abgefangen, verfälscht oder gefälscht werden. Daraus können erhebliche Schäden entstehen. Der Kunde ermächtigt ExpressSteuer gleichwohl, die Korrespondenz auch per unverschlüsselter E-Mail zu führen, solange und soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet.
8.Allgemeine Pflichten des Kunden
8.1 Die von ExpressSteuer abgefragten Informationen sind vollständig und zutreffend anzugeben. Der Kunde ist sich bewusst, dass es sich hierbei um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, ExpressSteuer unverzüglich über eine Änderung seiner Kontaktdaten zu informieren. Eine Anpassung jeglicher Kontakt- oder steuererklärungsrelevanter Informationen kann der Kunde auch per E-Mail vornehmen.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Authentifizierung zu ermöglichen und ExpressSteuer bei Maßnahmen, die zu diesem Zweck ergriffen wurden, zu unterstützen.
8.4 Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Erstellung seiner Steuererklärung verpflichtet. Insbesondere hat er dem Steuerberater diejenigen Informationen und Dokumente (beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigung oder eine Lohnabrechnung, Nachweise über Betreuungskosten, Schulkosten, Auswärtstätigkeiten, Arbeitsmittel, etc.) zur Verfügung zu stellen, die dieser für die Erstellung, Finalisierung und Einreichung der Steuererklärung benötigt. Sofern der Kunde trotz Aufforderung seitens ExpressSteuer innerhalb einer angemessenen Frist seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, ist ExpressSteuer berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen. In diesem Fall kommt der Kunde für die entstandenen Steuerberaterkosten auf.
8.5 Sind die vom Kunden vorvertraglich übermittelten Informationen unzutreffend, hat ExpressSteuer das Recht, diesen Vertrag zu kündigen, sofern die sich Falschangaben auf die Höhe einer möglichen Steuerrückerstattung um mehr als 25% auswirken. Die bis dahin etwaig angefallenen Steuerberatungskosten trägt ExpressSteuer.
9. Rücktrittsrecht von ExpressSteuer
ExpressSteuer steht ein Rücktrittrecht zu, sofern der Kunde gegen seine Pflicht aus § 8.1 verstößt.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 ExpressSteuer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von ExpressSteuer, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ExpressSteuer beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von ExpressSteuer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von ExpressSteuer.
10.2 ExpressSteuer haftet unbeschränkt für Schäden, die durch ExpressSteuer oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
10.3 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Expresssteuer außer in den Fällen der Ziffern 10.1, 10.2, oder 10.4 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
10.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.5 Im Übrigen ist eine Haftung von Expresssteuer ausgeschlossen.
10.6 Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Expresssteuer beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen der Ziffern 10.1, 10.2, oder 10.4.
11. Widerrufsrecht
11.1 Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu.
11.2 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ExpressSteuer GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg Adresse, info@expresssteuer.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn ExpressSteuer seine Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch ExpressSteuer verlieren. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und uns zurücksenden:
ExpressSteuer GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg, info@expresssteuer.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung _______________
________________________ (*) Unzutreffendes bitte streichen |
12. Geheimhaltung
Grundsätzlich sind der Abschluss und der Inhalt dieses Vertrages auf Dauer geheim zu halten. Soweit eine Offenlegung für nützlich gehalten wird, werden sich die Parteien abstimmen und im Rahmen des billigen Ermessens eine einvernehmliche Entscheidung treffen. Kommt diese nicht zustande, bleibt es bei der Geheimhaltungspflicht.
13. OS-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. ExpressSteuer ist weder verpflichtet, noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Die OS-Plattform ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE abrufbar.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine unvorhergesehene Regelungslücke aufweisen, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.