Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltshilfe, Kinderbetreuung,  Schornsteinfeger, Gärtner, Handwerker, Tiersitter und viele Dienstleister mehr können einen steuerlichen Vorteil bringen.

Auch wenn es je nach Leistung Höchstbeträge gibt, lohnt es sich bei der Steuererklärung die haushaltsnahen Dienstleistungen mit zu berücksichtigen.
Dabei werden unterschieden:
  1. Handwerkerleistungen: 20% der Leistungen bis zu 1.200€ sind hier absetzbar
  2. Haushaltshilfen, Gärtner, Hundesitter: Auch hier gelten 20% der Kosten bis zu 4.000€.
  3. Mini-Jobber: Hast Du Deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis angestellt, so kannst Du 20% der Lohnkosten absetzen bis zu 510€ im Jahr.
Frau schüttelt lächelndem Handwerker die Hand

Viele Handwerkerleistungen lassen sich steuerlich absetzen

Unabhängig davon, welche Leistungen Du absetzen möchtest, solltest Du immer darauf achten eine Rechnung zu bekommen in der auch Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Die Lohnkosten sowie Anfahrt und Mietkosten für Maschinen z.B. sind absetzbar, die Materialkosten nicht. Wenn Du jedoch eine Haushaltshilfe regelmäßig beschäftigst, dann werden sogenannte Verbrauchsmaterialien benötigt. Schwämme, Reiniger, Scheuermilch – sprich, alles, was während der Reinigung verbraucht wird.

Achtung: Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Es empfiehlt sich also, den Rechnungsbetrag immer zu überweisen – und zwar an die angegebene Person und Kontoverbindung auf der Rechnung. Auch wenn das Finanzamt häufig keine Belege fordert, müssten diese aufbewahrt werden falls es doch zu einer Prüfung kommt.
Absetzbar sind grob gefasst:
Im Außenbereich der Dachgeschoss-Ausbau, Außenanlagen und Gartengestaltung, Terrassenüberdachung, Graffiti-Beseitigung, Winterdienst und Hausanschlüsse. Für das Dach die Dachrinnenreinigung, Schornsteinfeger und Dichtheitsprüfung. Für die Innenräume ist die Haushaltshilfe, Fensterreinigung, Pflege von Bodenbeläge, der Einbau und die Wartung der Fußbodenheizung und die Lohnkosten für den Einbau der Einbauküche steuerlich absetzbar. Allgemein sind noch die Installation, die Wartung und Prüfung vom Glasfasernetz und die Müllsortierung absetzbar. Tierbetreuung innerhalb der Wohnung.

Wie viel bekommst Du erstattet?