Was sind eigentlich Krankheitskosten?
Krankheiten sind nicht nur unangenehm, sondern häufig auch kostspielig. Ob die leichte Erkältung, eine chronische Erkrankung bis hin zur Pflegebedürftigkeit: In den allermeisten Fällen, fallen neben den regulären Versicherungskosten noch weitere (hohe) Kosten an. Oftmals lassen sich diese als Sonderaufwendungen mittels der Steuererklärung von der Steuer absetzen. Das Stichwort hier: Außergewöhnliche Belastungen.
Nachweisbare Krankheitskosten lassen sich absetzen
Schnell stellt sich im Krankheitsfall die Frage, ob sich im Rahmen einer Krankheit oder körperlichen Einschränkung angefallene Kosten wie beispielsweise für Medikamente oder eine Behandlung von der Steuer absetzen lassen. Die Antwort ist häufig: Ja! Zu den gängigen absetzbaren Krankheitskosten zählen beispielsweise
- Medikamente bzw. medizinische Heilmittel
- Krankenhauskosten
- Kurkosten
- Sehhilfen & Augenoperationen
- Pflegekosten (z.B.) der Eigenteil für eine ambulante Pflegekraft
- Operationskosten
- Therapien, Behandlungen & Physiotherapie
- Medizinische Hilfsmittel (Rollator, Gehstock, medizinische Fußeinlagen)
- Akupunkturen, Zahnreinigungen & logopädische Behandlungen
- etc.
Übrigens: Auch die Fahrtkosten zum Arzt, einem Kurort oder ähnlichem lassen sich häufig von der Steuer absetzen.
Die Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt Deine Krankheitskosten akzeptiert ist grundsätzlich der Nachweis ihrer Notwendigkeit. Zu einem akzeptierten Nachweis zählt beispielsweise im Fall von Medikamenten ein ausgestelltes Rezept durch einen Arzt. Sollte Deine Versicherung bereits die Kosten für diese oder aber eine Behandlung übernommen haben, kannst Du diese nicht von der Steuer absetzen. Es empfiehlt sich also, alle Belege für Deine eigenen Kosten (Selbstanteil) aufzubewahren, falls das Finanzamt doch einmal genauer nachfragt. Weitere Nachweismöglichkeiten für die Notwendigkeit Deiner Krankenkosten sind beispielsweise ein amtsärztliches Gutachten oder ein ausgestellte Bescheinigung über Deine Krankenversicherung.
Krankheitskosten und die zumutbare Belastungsgrenze
Grundsätzlich können Krankenkosten auch als “hinzunehmen” bzw. finanziell erträglich eingeschätzt werden. Erst ab einer gewissen Höhe, lassen sich Deine Kosten von der Steuer absetzen: Das Finanzamt spricht hier von der sogenannten “zumutbaren Belastungsgrenze”. Erst wenn diese im Steuerjahr überschritten wurde, lassen sich weitere Kosten von der Steuer absetzen. Die zumutbare Belastungsgrenze wird für jede Steuerzahler*in individuell berechnet und richtet sich unter anderem nach dem Einkommen, den familiären Umständen sowie dem persönlichen Steuersatz. Entscheidet das Finanzamt nach Anwendung von §33 EstG, dass die angefallenen Krankheitskosten für den individuellen Fall als ausreichend hoch anzusehen sind, zieht es diese “außergewöhnlichen Belastungen” von Deiner Steuer ab.