Masken und Tests von der Steuer absetzen
Egal ob Stoff-, medizinische oder FFP2-Maske: Nach über 2 Jahren Corona-Pandemie ist die Verpflichtung zur Mund- und Nasenbedeckung in der Öffentlichkeit auch im eigenen Portemonnaie zu spüren. Und das mitunter deutlich: Gerade für Familien oder Personen mit geringem Einkommen, sind die Anschaffungskosten alles andere als unerheblich. Aber: Stand jetzt, sind die Kosten für Masken nicht ohne Weiteres von der Steuer absetzbar.

Können notwendige Masken von der Steuer abgesetzt werden?
Was bedeutet “Stand jetzt” und “ohne Weiteres”? Das Problem der hohen Anschaffungskosten ist natürlich auch der Politik bekannt und kontrovers diskutiert. Bisher allerdings ohne konkretes Resultat bzw. Gesetzesverabschiedungen, d.h. im privaten Rahmen angeschaffte Masken können derzeit (noch) nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden. Zum privaten Rahmen gehören beispielsweise Masken für den Gang zum Einkauf, zur Kita oder in das Kino. Dasselbe Prinzip gilt auch in Sachen Corona-Tests: Wer den Heimtest kauft, um vor dem Besuch bei den Freunden auf der sicheren Seite zu sein, kann bislang nicht auf eine Steuererstattung pochen. Es gibt zwar theoretische Ausnahmen, aber diese sind in den seltensten Fällen erfüllt.
Bist Du beispielsweise aufgrund einer ärztlichen Anweisung zum Testen “verpflichtet” worden, könntest Du ggf. entstandene Kosten prinzipiell als außergewöhnliche Belastung in Deiner Steuererklärung vermerken. Zum Beispiel dann, wenn ein positiver Schnelltest zu einer ärztlichen Anordnung und dann zum (teuren) PCR-Test führt. Allerdings übernimmt in diesem Fall in der Regel ohnehin Deine Krankenkasse die anfallenden Kosten. Zudem gilt auch hier der Rahmen der Zumutbarkeit: Je nach Deinem persönlichen Einkommen und Familienstand, kann das Finanzamt eine eventuelle Übernahme der Testkosten als akzeptabel bewerten. Auch in diesem Fall, können Deine Ausgaben also als “zumutbare Belastung” eingeschätzt werden.
Anders sieht es hingegen aus, wenn das Tragen einer Maske oder die Durchführung eines Tests aus beruflicher Notwendigkeit erfolgt. Stellt der Arbeitgeber zu diesem Zweck Masken oder Tests bereit, kann er diese in bestimmten Fällen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer*innen bzw. Selbstständige: Sie können alle berufsbedingte Kosten – d.h. für die Verrichtung der Arbeit notwendig angeschaffte Masken oder Tests – als sogenannte Werbungskosten grundsätzlich von der Steuer absetzen. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass diese nicht bereits gestellt und vom Arbeitgeber gekauft wurden.
Das Fazit: Im Augenblick gibt es abseits der Anschaffung im Rahmen der Werbungskosten keine verbindliche Möglichkeit, Deine Kosten für Masken und Tests von der Steuer abzusetzen. Das heißt aber keinesfalls, dass Du diese nicht in der Steuererklärung angeben solltest: Es ist durchaus möglich, dass seitens eines Regierungsbeschlusses genau das im Lauf der kommenden Monate doch noch rückwirkend möglich sein wird. In diesem Fall, hättest Du für eine Steuererstattung bereits wohlweislich vorgesorgt.