Minijob in der Steuererklärung

Bei einem 450-Euro-Minijob profitierst Du in erster Linie durch deren Sozialversicherungsfreiheit.

Allerdings sind Minijobs nicht steuerfrei. Dabei entscheidet Dein Arbeitgeber, ob er den Minijob pauschal oder über die Lohnsteuerkarte abrechnen möchte.

Der Unterschied im Überblick
Pauschale Versteuerung – Der Arbeitgeber gibt den Nebenjob an:
In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber 2% Deines Arbeitsentgeltes an die Minijob-Zentrale. Darin enthalten sind neben der Lohnsteuer auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Auch bei Arbeitnehmern ohne Religionszugehörigkeit wird die Pauschale erhoben. In diesem Fall wird Dein Nebenjob steuerlich erfasst, und Du brauchst Dich um nichts weiter zu kümmern.
Versteuerung über die Lohnsteuerkarte – Der Arbeitnehmer gibt den Job in der eigenen Steuererklärung an:
Anders sieht es aus, wenn Deine Arbeitgeber keine pauschale Versteuerung gewählt hat, sondern über die Lohnsteuerkarte abrechnet. In diesem Fall erhältst Du für Deinen Nebenjob ebenfalls eine Lohnsteuerbescheinigung. Deinen Nebenverdienst musst Du dann in Deiner Steuererklärung angeben.