Rund um das Thema Steuererklärung ranken sich so einige Mythen. Während einige wahr sind, gehören andere jedoch ins Reich der Phantasie. Wir klären auf.
In Deutschland gibt es ca. 44,78 Millionen Millionen Arbeitnehmer, von denen viele weitaus mehr Steuern zahlen, als sie eigentlich müssten. Dennoch geben viele Arbeitnehmer keine Steuererklärung ab und bescheren dem Staat so rund 500 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen. Dabei winkt laut Statistischem Bundesamt eine Erstattung von durchschnittlich 1.027 Euro pro Arbeitnehmer. Wir finden: das muss nicht sein.

Mythen und Fakten rund um die Steuererklärung
„Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, muss dies immer tun.“
Keine Angst: Die Abgabe einer Steuererklärung führt nicht automatisch dazu, dass Du im nächsten Jahr zur Abgabe verpflichtet bist. Jedoch lohnt sich die Abgabe in den allermeisten Fällen! Wer genau zur Abgabe verpflichtet ist und wer nicht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der normale, regulär angestellte Arbeitnehmer muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Solltest Du allerdings beispielsweise mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Kranken-oder Arbeitslosengeld I erhalten haben, ist die Abgabe pflicht. Bei Nebeneinkünften über 410 € aus einer selbstständigen Tätigkeit oder bei Mieteinnahmen besteht ebenfalls die Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen. Auch Ehepaare, die die Kombination der Steuerklassen III + V gewählt haben, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der Partner in der Klasse V (ebenfalls) Arbeitslohn bezogen hat – andernfalls nicht.
Leider nicht. Das Steuerrecht legt genau fest, wer Dir bei Deiner Steuererklärung helfen darf und wer nicht. Steuerberater, Rechtsanwälte, Steuerbevollmächtigte oder Lohnsteuerhilfevereine helfen Dir professionell und gegen Bezahlung bei der Erstellung Deiner Steuererklärung. Auch Familienmitglieder wie Eltern, Kinder, Großeltern oder verschwägerte Personen dürfen Dir beim Ausfüllen der Formulare helfen – allerdings nur ohne Bezahlung. Verboten hingegen ist es, sich von Arbeitskollegen oder Freunden helfen zu lassen – egal, ob mit oder ohne Bezahlung. Wer hierbei erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 € geahndet werden kann.
Richtig! Ein weit verbreiteter Mythos besteht darin, dass viele Menschen glauben, eine vom Finanzamt aufgebrummte Nachzahlung müsse in jedem Fall geleistet werden. Dabei besteht nach Erhalt Deines Bescheides immer eine vierwöchige Einspruchsfrist, innerhalb der Du Korrekturen einreichen kannst, um eventuelle Fehler auszugleichen. Sollte sich hierbei nichts mehr zu Deinen Gunsten ändern lassen, kannst Du Deine Steuererklärung auch zurückziehen – hier genügt ein Antrag beim Finanzamt. Wichtig: Solltest Du zur Abgabe Deiner Steuererklärung verpflichtet sein, kannst Du diese nicht zurückziehen.
Mit ExpressSteuer bekommst Du sogar noch einen weiteren Vorteil: Die Steuererklärung ist nicht nur digital – der smarte Fragebogen passt sich Deiner Eingabe laufend an. Du brauchst also nur zu beantworten, was für Deine persönliche Steuererklärung notwendig ist.
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