Nein! Das ist einer der größten Steuermythen. Nur in wenigen Fällen bist Du verpflichtet Deine Steuererklärung abzugeben.
Kurzarbeiter aufgepasst: Wer Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen über 410 € bekommen hat, ist für das entsprechende Steuerjahr verpflichtet, auch wenn er bzw. sie es vorher nicht war. Zur Abgabe verpflichtet ist außerdem, wer:
• über 410 € Nebeneinkünfte erzielt und diese noch nicht versteuert hat
• mehrere Jobs gleichzeitig gemacht hat (Ein Job auf Minijob Basis zählt nicht als Zweitjob)
• Verheiratet ist und ein Partner sein Geld in Steuerklasse 5 versteuert
• Eine Abfindung oder eine nachträgliche Vergütung für mehrere Jahre erhalten hat
• Andere Einkünfte als aus abhängiger Beschäftigung erzielt hat (Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalerträge, etc.).