Zwei Personen informieren sich zur Abgabepflicht einer Steuererklärung.

Abgabepflicht

Wer muss eine Steuererklärung einreichen?

Die Steuererklärung klingt für viele Menschen wie eine Pflicht, ist es aber in vielen Fällen nicht. Dennoch macht es fast immer Sinn, eine Steuererklärung zu machen, besonders wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist. Genau in diesen Fällen ist häufig Geld vom Finanzamt zu holen. Im Schnitt gibt es 1.069 € pro Steuerjahr vom Finanzamt zurück.

Du bist nur zur Abgabe verpflichtet, wenn Du unter anderem …

  • Lohnersatzleistungen bezogen hast (Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld 1, Krankengeld, Elterngeld, etc.).
  • Mehrere Jobs gleichzeitig gemacht hast. Ein Job auf Minijob Basis zählt nicht als Zweitjob.
  • Verheiratet bist und ein Partner sein Geld in Steuerklasse 5 versteuert.
  • Über 410 € Nebeneinkünfte erzielt hast und diese noch nicht versteuert hast.
  • Eine Abfindung oder eine nachträgliche Vergütung für mehrere Jahre erhalten hast.
  • Andere Einkünfte als aus abhängiger Beschäftigung erzielt hast (Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalerträge, etc.).

Als häufigste Ursache für die Verpflichtung ist dies ein guter Anhaltspunkt. Weitere, seltenere Sonderfälle können zu einer Abgabepflicht führen.

Tipp:

Wer seine Erklärung freiwillig einreicht ist dazu auch dann nicht verpflichtet, wenn eine Nachzahlung entstehen würde. Wird die Steuererklärung fristgerecht zurückgezogen, entstehen keine Kosten und auch keine Verpflichtung für weitere Jahre.

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Haben wir unseren Mandanten vom Finanzamt zurückgeholt - In den letzten 12 Monaten.

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