Steuer-ID, ein Passfoto sowie Laptop liegen bereit um eine Steuererstattung zu sichern

Erstattung

Mit Deiner Steuererklärung kannst Du eine Menge Geld vom Finanzamt zurückerhalten! In Schnitt stehen jedem Arbeitgeber pro Steuerjahr rund 1.000 € zu. Das Einfordern der Erstattung kann ganz einfach gehen – wenn Du weißt, welche Deiner Kosten sich von der Steuer absetzen lassen. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten (die übrigens fast jeder hat, denn anders als der Name vermuten lässt, sind hiermit nicht die Kosten für Werbetreibende gemeint), sogenannte Sonderausgaben und finanzielle außergewöhnlichen Belastungen.

Werbungskosten

Werbungskosten hat so gut wie jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler. Der Name mag etwas anderes vermuten lassen, gemeint sind mit Werbungskosten aber individuelle Kosten mit Bezug zu Deinem Beruf. Platt gesagt: Vom Bleistift über die Fahrkarte bis hin zum Mittagessen, kannst Du einen großen Teil Deiner Kosten beim Finanzamt geltend machen. Werbungskosten sind einer der Hauptgründe dafür, dass sich die Abgabe der Steuererklärung in über 90 Prozent der Fälle lohnt – mehr als 1.000 Euro, erstattet der Fiskus durchschnittlich. Grund genug, auch ohne Verpflichtung eine freiwillige Steuererklärung einzureichen.

Zu den Werbungskosten gehören:

Weitere von der Steuer absetzbare Werbungskosten sind darüber hinaus

  • Umzugskosten
  • Bewerbungskosten
  • Doppelte Haushaltsführung

Das Beste: selbst wenn Du beruflich nur mit sehr geringen Werbungskosten konfrontiert bist, kannst Du Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Liegen Deine Ausgaben bei unter 1.000 Euro, kannst Du dennoch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Anspruch nehmenDu bekommst im berechtigten Fall und unabhängig von Deinen tatsächlichen Kosten volle 1.000 Euro Werbungskosten zugesprochen!  

Sonderausgaben

Bei weitem nicht alle notwendigen Kosten sind Werbungskosten. Mit der Steuererklärung, kannst Du noch viele weitere notwendige Ausgaben beim Finanzamt anführen – und in vielen Fällen von der Steuer absetzen. Hierzu gehören auch die sogenannten Sonderausgaben.

Sonderausgaben werden vom Finanzamt noch einmal unterteilt: in generelle Aufwendungen, zum Beispiel für die Familie und solche mit vorsorgendem Charakter. Wir haben die wichtigsten Ausgaben unten für Dich zusammengefasst.

Außergewöhnliche Belastungen

Neben den regelmäßigen und alltäglichen Kosten des Lebens, können natürlich auch unvorhersehbare oder zumindest nicht planbare Kosten auf Dich zu kommen. Hierzu gehören beispielsweise Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit. Das weiß auch das Finanzamt: und entlastet Dich steuerlich bei den sogenannten “Außergewöhnlichen Belastungen”. Voraussetzung: Du kamst unter keinen Umständen umher, diese außergewöhnlichen Kosten zu tragen. Gleichfalls gilt die Bedingung der “zumutbaren Belastung”: individuell und auf Dich und Dein Einkommen angepasst, gelten bis zu einer vom Finanzamt festgesetzten Obergrenze auch außergewöhnliche Belastungen als zumutbar. 

 Das gilt z.B. für:

Des Weiteren zählen außergewöhnliche Belastungen 

  • Bestattungskosten
  • Wiederbeschaffungskosten im Katastrophenfall (Unverschuldete Zerstörung)

Grundsätzlich gilt: mit der Abgabe Deiner Steuererklärung, kannst Du eine Menge Geld vom Finanzamt zurückerhalten. Auch wenn Du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, solltest Du diese beim Fiskus einreichen – sollte Dir eine Rückzahlung zustehen, schenkst Du dem Staat ansonsten jedes Jahr Dein Geld.

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Haben wir unseren Mandanten vom Finanzamt zurückgeholt - In den letzten 12 Monaten

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