Hilfe und Informationen

Hier findest Du alle Informationen über ExpressSteuer, zu unserem Produkt und Hilfsthemen rund um Deine Steuererklärung. Dieser Bereich wird laufend erweitert und aktualisiert. Solltest Du keine Antwort auf Deine Frage finden, schreibe uns gerne an die fragen@expresssteuer.de

Weil ExpressSteuer das Beste aus zwei Welten vereint: Den Komfort einer schnellen und einfachen Online-Steuererklärung und dem Service eines Steuerberater-Service, der sich auch für Privatpersonen richtig lohnt. Während Du uns ein paar Fragen aus dem Kopf beantwortest, legen sich unsere SteuerExperten richtig für Dich ins Zeug. Deine Steuererklärung wird für Dich erstellt, geprüft und von einem Steuerberater vor dem Finanzamt vertreten. Kurz: Du brauchst Dich um nichts weiter zu kümmern! Das Beste: Wir tragen das Risiko, denn wenn Du keine Erstattung bekommst, bekommen wir auch nichts davon ab. Die Kosten werden erst fällig, wenn das Finanzamt die Erstattung ausgezahlt hat.

Stundenlang Belege suchen und komplizierte Formulare ausfüllen war gestern! Mit ExpressSteuer brauchst Du nur ein paar einfache Fragen beantworten. Im Hintergrund berechnet eine künstliche Intelligenz Deine voraussichtliche Erstattung auf Grundlage Deiner eingegeben Daten. Du brauchst Dich um nichts mehr kümmern, denn alles Weitere erledigt einer unserer Steuerberater für Dich. Er fordert alle notwendigen Daten direkt vom Finanzamt ab und kann anhand derer Deine Steuererklärung erstellen. Unsere Experten prüfen individuell auf weitere Erstattungsmöglichkeiten.

Um Deine voraussichtliche Erstattung vor Optimierung berechnen zu lassen: KEINE. Erst wenn der Steuerberater Deine Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln soll, benötigen wir ein Foto von Deiner Lohnsteuerbescheinigung oder irgendeiner Lohnabrechnung (muss nicht aktuell sein). Zusätzlich brauchen wir ein Foto von Deinem Ausweis, damit wir sicher sein können, dass Du die Steuererklärung auch wirklich für Dich selber machst. Die restlichen Informationen rufen wir für Dich gratis vom Finanzamt ab.

Ja! Jede Steuererklärung läuft durch die Hände von einem Steuer-Experten und wird komplett für Dich erstellt, im gesetzlichen Rahmen steuerlich optimiert, um noch höhere Erstattungen zu sichern. So kannst Du sicher sein, dass Erstattungsmöglichkeiten optimal genutzt werden. Du musst Dich um nichts weiter kümmern. Ein Steuerberater erledigt alle Rückfragen vom Finanzamt und legt – wenn nötig – sogar Einspruch für Dich ein. Damit Du das bekommst, was Dir wirklich zusteht.

Der Steuerrechner ist eine kostenlose und unverbindliche Möglichkeit, um herauszufinden ob sich Deine Steuererklärung lohnt und wie hoch der voraussichtliche Basiswert Deiner Erstattung vor Optimierung sein wird. Ebenso wird Dir angezeigt, ob Du zur Abgabe verpflichtet bist und oder mit einer Nachzahlung rechnen müsstest. Im Anschluss beauftragst Du kostenpflichtig die Prüfung und Optimierung Deiner Daten für noch höhere Erstattungen.

Nein! Das ist einer der größten Steuermythen. Nur in wenigen Fällen bist Du verpflichtet Deine Steuererklärung abzugeben. Kurzarbeiter aufgepasst: Wer Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen über 410 € bekommen hat, ist für das entsprechende Steuerjahr verpflichtet, auch wenn er:sie es vorher nicht war. Zur Abgabe verpflichtet ist außerdem, wer: • über 410 € Nebeneinkünfte erzielt und diese noch nicht versteuert hat. • Mehrere Jobs gleichzeitig gemacht hast. Ein Job auf Minijob Basis zählt nicht als Zweitjob. • Verheiratet ist und ein Partner sein Geld in Steuerklasse 5 versteuert. • Eine Abfindung oder eine nachträgliche Vergütung für mehrere Jahre erhalten hat. • Andere Einkünfte als aus abhängiger Beschäftigung erzielt hat (Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalerträge, etc.).

Dein Arbeitgeber, Deine Krankenkasse und weitere Institutionen melden Deine Lohndaten an das Finanzamt. Diese Daten bilden die Grundlage für Deine Steuererklärung. Da wir als Steuerberater von Dir ein Mandat bekommen, dürfen wir diese Daten für Dich über eine offizielle Schnittstelle zum Finanzamt abrufen.
Es werden keine Daten abgerufen, die nicht im Zusammenhang mit Deiner Steuererklärung stehen, sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und nur auf deutschen Sicherheitsservern gespeichert werden

Jeder Fall ist so individuell wie Du es bist. Deswegen leiten wir Deine Daten nicht einfach ans Finanzamt weiter. Im ExpertenCheck prüfen wir nicht nur die Vollständigkeit Deiner Daten und das alle Ausgaben an der richtigen Stelle eingetragen werden, wir suchen für Dich nach weiterten Erstattungsmöglichkeiten. Sobald sich eine Möglichkeit abzeichnet, kontaktiert Dich unser Team, um Rückfragen zu klären. Die Formulare erstellen unsere Profis und leiten sie an einen unserer Steuerberater weiter.

Der SteuerberaterService bietet Dir gleich mehrere Vorteile:
Du bekommst sofort eine verlängerte Abgabefrist bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Die Beauftragung muss jedoch fristgerecht zum 31.07. des Folgejahres Deiner Steuererklärung erfolgen. Die Frist für 2020 ist ausnahmsweise zum 31.10. gesetzt.
Durch die SteuerberaterCheck Garantie kannst Du sicher sein, dass Deine Steuererklärung von einem Profi geprüft und optimiert wurde, ehe sie zum Finanzamt geht. Der Steuerberater klärt Rückfragen für Dich und legt – wenn nötig – sogar Einspruch ein.

Der FinanzamtsService klärt nicht nur Rückfragen zu Deiner Steuererklärung direkt mit dem Finanzamt, es wird auch der Bescheid gegengeprüft. So kannst Du sicher sein, dass Du wirklich alles erstattet bekommen hast, was Dir zusteht. Der Steuerberater legt anderenfalls Einspruch für Dich ein. Der Service ist bereits im Preis berücksichtigt.
Auch bei Nachzahlungen profitierst Du von dem Service.
Wir klären für Dich, ob Du durch Verrechnung der Vorjahre die Nachzahlung reduzieren lassen kannst, oder erwirken optional Stundungen, Ratenzahlungen und weitere Vorteile für Dich.

Anders als im Kontakt mit einem Steuerberater vor Ort, ist ExpressSteuer ein rein digitaler Service. Um sicher zu gehen, dass Du Deine Steuererklärung für Dich und für niemand anderen einreichst, benötigen wir eine Validierung. Ein Foto von Vorder- und Rückseite reicht uns dabei völlig aus. Bitte beachte, dass wir auch von Ehepartnern / Ehepartnerinnen Fotos vom Ausweis benötigen. Beides kannst Du uns bequem per WhatsApp oder E-Mail nachreichen, wenn Du es gerade nicht zur Hand hast.

Die Steuer-ID ist eine einmal vergebene Identifikations-Nummer anhand derer Dich das Finanzamt eindeutig zuordnen kann. So ist gewährleistet, dass keine Verwechselungen entstehen. Mit Deiner Beauftragung erlaubst Du uns für exakt diese Nummer einen Datenabruf beim Finanzamt für Dich in die Wege zu leiten.  Mit einem Foto der Einkommensteuerbescheinigung oder eines Gehaltsnachweises können wir sicher sein, dass wir die richtige ID anfragen und Du, dass wir die Daten erhalten, die für Deine persönliche Steuererklärung notwendig sind.

Wenn Du uns den Namen und das Geburtsdatum Deiner Kinder verrätst, hast Du gleich mehrere Vorteile:
Wir können für Dich prüfen, ob Deine Kinder auf Deiner Lohnabrechnung richtig erfasst worden sind und die Daten korrekt ans das Finanzamt weitergeleitet wurden. Durch den Namen können wir Deine Kinder eindeutig zuordnen, so dass wir überprüfen können, ob Kinder anteilig korrekt und im vollen Umfang mit aufgeführt wurden.
Das Alter Deiner Kinder gibt unseren Experten zusätzlich Hinweise, wie hoch z.B. Betreuungskosten ausfallen könnten. Dies wiederum hat einen hohen Einfluss auf Deine Erstattung. Selbstverständlich sind auch diese Angaben Teil der Datenschutzvereinbarung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

ExpressSteuer arbeitet auch hier in erster Linie serviceorientiert.
Unser System ist mit Google Maps verbunden. Sobald Deine Anschrift und die Deines Arbeitgebers eingetragen sind, wird im Hintergrund automatisch Dein täglicher Fahrtweg berechnet. Dieser hat einen hohen Einfluss auf Deiner voraussichtliche Erstattung.

Die Bearbeitungszeit Deiner Steuererklärung misst sich immer an dem Umfang Deiner Daten und wie viele Rückfragen wir stellen müssen.
In der Regel läuft der gesamte Prozess durchschnittlich wie folgt ab:

– Beantwortung der Fragen: 5-8 Minuten
– Klärung von Rückfragen: 1-2 Werktage
– Datenabruf beim Finanzamt: 3-7 Werktage
– Prüfung der Daten, Erstellung der Steuererklärung: 2-10 Werktage
– Optimierung durch Steuerberater, Einreichung beim Finanzamt: 2 Werktage
– Prüfung der Daten durch das Finanzamt: – keine Angabe, da die Bearbeitungszeiten je Bundesland schwankend sind
– Prüfung des Bescheides: 2 Werktage
– ggf. Einspruchsverfahren: – keine Angabe, da die Bearbeitungszeiten je Bundesland schwankend sind
– Auszahlung der Erstattung abzgl. vereinbarter Kosten: 1 Werktag

Deine Daten sind bei uns sicher und werden auf Sicherheitsservern in Deutschland gespeichert. Über Deinen Arbeitgeber und Deiner Krankenkasse werden Informationen an das Finanzamt gesendet, die zur Abgabe der Steuererklärung notwendig sind. Mit Beauftragung erklärst Du Dich einverstanden, dass wir ausschließlich diese Daten abrufen. Dein Einverständnis kannst Du jederzeit über datenschutz@expresssteuer.com widerrufen. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich während der Übermittlung Deiner Steuererklärung an das Finanzamt statt.

Wenn sich Deine Kontaktdaten wie Telefon, E-Mail oder WhatsApp-Kontakt ändern, teile uns das bitte umgehend mit. Unsere Mitarbeiter müssen die neuen Daten unter Sicherheitsvorkehrungen Deinen Falldaten zuordnen. Nur so können wir zum einen gewährleisten, dass Du informiert wirst, sobald sich der Status Deiner Steuererklärung verändert, zum anderen bleiben Deine Kontaktdaten jederzeit im System gesichert.

NEIN! Das Finanzamt informiert Dich nicht, wenn Dir eine Erstattung zusteht! Nur, wenn Du zur Abgabe verpflichtet bist, wirst Du irgendwann aufgefordert. Wenn das Finanzamt Dich anschreibt ist es meistens schon zu spät und Deine Steuer wurde geschätzt. Für die fristgerechte Abgabe bist Du selbst verantwortlich. Anderenfalls verfällt Dein Anspruch auf Erstattung oder es drohen hohe Verspätungszuschläge und Schätzungen, die zu Deinem Nachteil ausfallen können.

Als Kurzarbeiter zahlst Du zwar meistens nach, jedoch können wir oft die Höhe der Nachzahlung reduzieren. Wenn Du beispielsweise ohne Steuererklärung eigentlich 500€ nachzahlen müsstest, wir aber mit Steuererklärung auf den optimierten Betrag von 300€ kommen – dann sparst Du eine Menge. Wenn wir weitere Steuerjahre für Dich einreichen können, in denen Du z.B. nicht in Kurzarbeit warst kann es sehr wahrscheinlich sogar zu einer Erstattung kommen.

Solltest Du bereits Post vom Finanzamt bekommen habe, oder während der Bearbeitung Deiner Steuererklärung angeschrieben worden sein, informiere uns bitte dringend darüber. Da ein Steuerberater Deinen Fall vor dem Finanzamt vetritt profitierst Du von • verlängerter Abgabefrist, • Stundungen, • Ratenzahlungen. Er legt – wenn notwendig – auch Einspruch für Dich ein, so dass eine Schätzung zu Deinem Nachteil durch die Abgabe der Erklärung aufgehoben werden kann. ACHTUNG: Bitte beachte, dass die Frist für einen Einspruch nach Bescheid nach 4 Wochen verstreicht!

Deine Steuererklärung für 2020 musst Du ausnahmsweise bis zum 31. Oktober abgeben. Regulär ist der 31.07. des Folgejahres der Stichtag. Mit ExpressSteuer profitierst Du sofort von verlängerten Abgabefristen, denn mit einem Steuerberater hast Du automatisch bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres Zeit. ACHTUNG: Die Beauftragung solltest Du unbedingt fristgerecht erledigen. Schreibe uns einfach im Kommentarfeld, dass Du Deine Erklärung später einreichen lassen möchtest.

Grundsätzlich ja. Paare dürfen entscheiden, ob sie ihre Steuererklärungen einzeln oder gemeinsam veranlagt einreichen lassen möchten. Die Abgabe der Steuererklärung ist einem Antrag auf Einzelveranlagung gleichzusetzen. Du brauchst also nichts weiter zu unternehmen.

Die „Basis-Erstattung“ zeigt Dir an wie hoch Dein Erstattungspotential sein wird, bevor es durch unseren Experten-Check gelaufen ist. Die Überprüfung und Optimierung Deiner Daten lässt durch kleinste Stellschrauben in den allermeisten Fällen höhere Erstattungssummen zu. Bitte beachte, dass sich die Berechnungen auf Grundlage Deiner Eingabe ergibt.

Die Berechnung Deiner voraussichtlichen Erstattung vor Optimierung durch unser Experten-Team ist kostenlos und unverbindlich. Danach entscheidest Du wie es weitergeht. Erst mit Beauftragung zahlst Du nur 20% von Deiner Erstattung. Und das ohne Risiko, denn Du zahlst erst nachdem das Finanzamt gezahlt hat und nur auf die tatsächlich berechnete Summe. Keine Erstattung – keine Kosten für Dich.
Mit Lohnersatzlleistungen wie Kurzarbeiter-, Kranken-, oder Arbeitslosengeld sogar nur 49€.  Solltest Du eines der Angebote unserer Kooperationspartner nutzen, können Vergünstigungen dadurch entstehen. Bitte prüfe die Kosten in dem Fall auf der jeweiligen Aktionsseite.
TIPP: Die Kosten kannst Du in der nächsten Steuererklärung jeweils in den Werbungskosten wieder mit angeben und so ggf. erstatten lassen.

Um die Auszahlung so einfach und sicher wie möglich zu gestalten, wird Deine Erstattung schon während wir Deinen Bescheid prüfen, kostenlos auf das Treuhandkonto des Steuerberaters überwiesen und geprüft. Unmittelbar danach wird die ausgezahlte Erstattung abzgl. der Kosten für Deine Steuererklärung auf Dein Konto weitergeleitet.

Weitersagen lohnt sich. ExpressSteuer bietet Dir attraktive Prämien von bis zu 40 € für Deine Empfehlung. Sobald die Steuererklärung eines Freundes erfolgreich war, bekommst Du die Prämie auf Deinen Kundenaccount gutgeschrieben. Bitte beachte, dass Du die Empfehlung aus dem Account heraus versenden musst. Es wird ein individueller Link generiert, den Du über diverse Möglichkeiten versenden kannst. Direkt zum Friendsinviter gelangst Du hier: https://app.expresssteuer.com/myaccount/friendsinvite

ExpressSteuer ist die perfekte Lösung für alle Arbeitnehmer, die ihr Gehalt ausschließlich aus abhängiger Beschäftigung beziehen und in Deutschland Lohnsteuer zahlen. Auch Kurzarbeiter und Empfänger von Lohnersatzleistungen in dem betreffenden Steuerjahr profitieren von dem Steuerservice.

Wir sind werktags zwischen 8:00 und 18:00 telefonisch (+49 (0) 40 82211453), per WhatsApp (+49 (0) 40 299960190) oder E-Mail (fragen@expresssteuer.de) für Dich erreichbar. Wenn Du schon einen Fall bei uns eingereicht hast, nutze bitte gerne die von Dir hinterlegten Kontaktmöglichkeiten. So können wir Deine Frage schnellstmöglich zuordnen und beantworten.
Bitte beachte, dass wir per WhatsApp keine Anrufe entgegennehmen können und die Beantwortung Deiner Fragen in Einzelfällen bis zu 72h in Anspruch nehmen kann.